RS0105056 – RG Rechtssatz
RS0105056 – RG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
RG 15.6.1939, VIII 64/39
Wird außer Gewährleistung noch Schadenersatz verlangt, so muß ein Verschulden behauptet und bewiesen werden.
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RG 15.6.1939, VIII 64/39
Wird außer Gewährleistung noch Schadenersatz verlangt, so muß ein Verschulden behauptet und bewiesen werden.