+ K
RS0105032 – RG Rechtssatz
RG 10.6.1940, VIII 48/40
Übernimmt einer von mehreren Miteigentümern die gemeinsame Liegenschaft zur Alleinbenutzung gegen ein bestimmtes Entgelt, so liegt ein Bestandvertrag vor.
Wie gefällt dir GesetzeFinden.at?