JudikaturJustizRS0105032

RS0105032 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1940

RG 10.6.1940, VIII 48/40

Übernimmt einer von mehreren Miteigentümern die gemeinsame Liegenschaft zur Alleinbenutzung gegen ein bestimmtes Entgelt, so liegt ein Bestandvertrag vor.

Entscheidung
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