JudikaturJustizRS0105005

RS0105005 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1944

RG 14.6.1944, VII 54/44

Bei Änderung der maßgebenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen entscheidet für die Frage, ob die alten oder die neuen Bedingungen gelten, die Zeit, zu der das Schadensereignis liegt, nicht die Geltendmachung der Schäden.

Entscheidung
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