RS0105002 – RG Rechtssatz
RS0105002 – RG Rechtssatz
RG 4.11.1942, IV B 13/42
Es genügt die kirchliche Trauung von Ausländern im Ausland, wenn diese Form dem heimatlichen Recht der Brautleute entspricht. Zur Frage der Gültigkeit einer während der russischen Besetzung der Nordbukowina dort geschlossenen Ehe.