JudikaturJustizRS0104993

RS0104993 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
12. Februar 1940

RG 12.2.1940, VIII 788/39

Bei einer steigenden Rente von unbestimmter Dauer beträgt der Wert des Streitgegenstandes das zehnfache des Jahresbetrages der höchsten Rente.

Entscheidung
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