JudikaturJustizRS0104989

RS0104989 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 1940

RG 8.4.1940, VIII 394/39

Eine kompetenterweise gefällte Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ist für das Gericht bindend, es wäre denn, daß ein Gesetz selbst dagegen Abhilfe im ordentlichen Rechtswege zuläßt.

Veröff: DREvBl 1940/214