RS0104775 – AUSL OLG Braunschweig Rechtssatz
RS0104775 – AUSL OLG Braunschweig Rechtssatz
Haftet sowohl der Versicherer als auch der Schädiger dem Versicherungsnehmer nur begrenzt, so kann dieser vom Schädiger und Versicherer zusammen den vollen Ersatz des Schadens verlangen; der Versicherer kann die auf ihn übergegangene Ersatzforderung gegen den Schädiger insoweit nicht geltend machen, als dadurch der Ersatzanspruch, den der geschädigte Versicherungsnehmer gegen ihn hat, gekürzt würde.
RS U OLG Braunschweig (D) 1953/03/31 1 U 3/53 Veröff: NJW 1953,1513