JudikaturJustizRS0104775

RS0104775 – AUSL OLG Braunschweig Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 1953

Haftet sowohl der Versicherer als auch der Schädiger dem Versicherungsnehmer nur begrenzt, so kann dieser vom Schädiger und Versicherer zusammen den vollen Ersatz des Schadens verlangen; der Versicherer kann die auf ihn übergegangene Ersatzforderung gegen den Schädiger insoweit nicht geltend machen, als dadurch der Ersatzanspruch, den der geschädigte Versicherungsnehmer gegen ihn hat, gekürzt würde.

RS U OLG Braunschweig (D) 1953/03/31 1 U 3/53 Veröff: NJW 1953,1513

Entscheidung
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