RS0104768 – AUSL OLG Saarbrücken Rechtssatz
RS0104768 – AUSL OLG Saarbrücken Rechtssatz
Zur Frage der zulässigen Änderungen einer übernommenen Firma. Unter welchen Voraussetzungen kann ausnahmsweise bei Fortführung einer Firma ein in der alten Firma enthaltener Vorname in der neuen Firma abgekürzt werden?
RS U OLG Saarbrücken (D) 1951/09/03 2 W 57/51 Veröff: JZ 1952,275 (mit Anmerkung)