JudikaturJustizRS0104768

RS0104768 – AUSL OLG Saarbrücken Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 1951

Zur Frage der zulässigen Änderungen einer übernommenen Firma. Unter welchen Voraussetzungen kann ausnahmsweise bei Fortführung einer Firma ein in der alten Firma enthaltener Vorname in der neuen Firma abgekürzt werden?

RS U OLG Saarbrücken (D) 1951/09/03 2 W 57/51 Veröff: JZ 1952,275 (mit Anmerkung)

Entscheidung
0
0