JudikaturJustizRS0104703

RS0104703 – AUSL OLG Frankfurt Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 1954

Dem Heiratsvermittler ist nach geltendem Recht der Erwerb der Kaufmannseigenschaft nach § 2 HGB versagt, nicht etwa weil seine Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung nicht als "gewerblich" im Sinne des Handelsrechts angesehen werde, sondern weil die Rechtsgeschäfte, die sein Gewerbe kennzeichnen, nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden können.

RS U OLG Frankfurt (D) 1954/12/23 6 W 498/54 Veröff: NJW 1955,716

Entscheidung
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