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RS0104690 – AUSL OLG Köln Rechtssatz
Der Praxisverkauf ist grundsätzlich zulässig. Eine Unzulässigkeit wegen Sittenwidrigkeit kann sich nur aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben.
RS U OLG Köln (D) 1955/11/04 6 U 280/54 Veröff: NJW 1956,346
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