JudikaturJustizRS0104687

RS0104687 – AUSL LG Lübeck Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 1956

Wird ein Kraftwagen durch einen Unfall beschädigt, so hat der Haftpflichtige nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Minderwert zu ersetzen, der sich daraus ergibt, daß erfahrungsgemäß der Käufer eines unfallbeschädigten, wenn auch reparierten Kraftwagens einen Abzug wegen etwaiger bei der Reparatur nicht erkannter verborgener Mängel macht.

RS U LG Lübeck (D) 1956/01/13 1 S 19/55 Veröff: NJW 1956,553

Entscheidung
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