JudikaturJustizRS0104669

RS0104669 – AUSL OLG Celle Rechtssatz

Rechtssatz
08. Dezember 1952

Der Versicherer wird nicht leistungsfrei, wenn nicht der Versicherungsnehmer, sondern sein Fahrer die Obliegenheit verletzt, es sei denn, der Fahrer sei sein "Repräsentant". Der Versicherer kann aber leistungsfrei sein, wenn der Versicherungsnehmer es grob fahrlässig unterlassen hat, den Fahrer auf die Obliegenheiten hinzuweisen.

RS U OLG Celle (D) 1952/12/08 1 U 217/50 Veröff: VersR 1953,33

Entscheidung
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