JudikaturJustizRS0104663

RS0104663 – AUSL OLG Celle Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 1954

Die Zulässigkeit einer Annahme an Kindes Statt und deren Voraussetzungen bestimmten sich, wenn die Anerkennenden britische Staatsangehörige und in England ansässig sind, nach englischem Recht. Das englische Adoptionsgesetz vom 28.07.1950 sieht für diesen Fall eine ausschließliche Zuständigkeit englischer Gerichte vor; eine Rückverweisung auf das dt materielle Recht ist nicht gegeben. Eine nach englischem Recht in England wirksam vorgenommene Adoption eines dt Kindes ist in Deutschland nur dann gültig, wenn die Einwilligung gemäß Art 22 II EGBGB vorliegen. Ein in Deutschland geschlossener Adoptionsvertrag kann unter Umständen in eine Einwilligung in die in England vorzunehmende Adoption umgedeutet werden.

RS U OLG Celle (D) 1954/04/14 5 Wx 23/54 Veröff: JZ 1954,702

Entscheidung
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