Die Annahme einer im Verlassen der Unfallstelle liegenden vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers wird durch Hilfeleistung für den Verletzten nicht ausgeschlossen. RS U OLG Frankfurt (D) 1965/04/27 5 U 162/64 Veröff: VersR 1966,132