JudikaturJustizRS0104644

RS0104644 – AUSL BayOLG Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 1951

BeschwRegNr II 47/50

a) Bei der OHG und KG sind die Gesellschafter in ihrer Zusammenfassung zur Gesellschaft die Träger des materiellen und der Parteirechte im Prozeß.

b) Ist während eines Rechtsstreites der OHG oder KG die Firma wegen Vollbeendigung der Gesellschafter im Handelsregister gelöscht worden, so wirkt ein nach der Löschung ergangenes Urteil für und gegen die Gesellschafter auch dann, wenn die Löschung dem Prozeßgericht unbekannt geblieben ist.

c) Haben die Gesellschafter einer KG in Liquidation vor Abschluß der Liquidation vereinbart, die Grundstücke der Gesellschaft nicht zu verwerten, sondern als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts weiter zu behalten, so tritt kein Eigentumswechsel ein.

RS U BayOLG (D) 1951/06/12 II 47/50 Veröff: NJW 1952,28

Entscheidung
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