JudikaturJustizRS0104618

RS0104618 – AUSL OLG Hamburg Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1975

"Beschimpfen" bedeutet die durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung; "Verächtlichmachen" besagt weitergehend, daß etwas durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird. RS U OLG Hamburg (D) 1975/02/18 2 Ss 299/74 Veröff: NJW 1975,1088

Entscheidung
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