Die Einführung von Angaben verdeckter Ermittler durch Polizeibeamte als Zeugen vom Hörensagen verletzten den Angeklagten nicht in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren. RS U BVerfG (D) 1991/04/11 2 BvR 196/91 Veröff: NStZ 1991,445