JudikaturJustizRS0104502

RS0104502 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
06. September 1973

Ist der Arbeiter wegen der Folgen eines mißglückten Selbstmordversuches arbeitsunfähig krank, so erhält er keine Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG.

Entscheidung
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