RS0104495 – AUSL BAG Rechtssatz
RS0104495 – AUSL BAG Rechtssatz
Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in § 1 Abs 1 LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.
Veröff: AuR 1973,349 (kritisch Herschel)