JudikaturJustizRS0104438

RS0104438 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
19. August 1976

Ob häufige Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers die Kündigung sozial rechtfertigen, läßt sich nicht generell und schematisch, sondern nur nach eingehender Abwägung der betroffenen Belange des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsplatzes beurteilen.