JudikaturJustizRS0104395

RS0104395 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 1973

Führt eine Gewerkschaft einen Streik um die Regelung von Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen, so besteht eine Vermutung dafür, daß dieser Streik rechtmäßig ist. Es besteht eine Vermutung dafür, daß ein von einer Gewerkschaft geführter Streik die Regelung von Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen zum Gegenstand hat.