RS0104395 – AUSL BAG Rechtssatz
RS0104395 – AUSL BAG Rechtssatz
Führt eine Gewerkschaft einen Streik um die Regelung von Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen, so besteht eine Vermutung dafür, daß dieser Streik rechtmäßig ist. Es besteht eine Vermutung dafür, daß ein von einer Gewerkschaft geführter Streik die Regelung von Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen zum Gegenstand hat.