JudikaturJustizRS0104393

RS0104393 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1978

Ob Rundfunkbeauftragte, die Schwarzhörer ermitteln sollten, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, hängt davon ab, ob sie nach Vertrag und praktischer Handhabung im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.

Entscheidung
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