Spruch Der Antrag, der Oberste Gerichtshof möge feststellen, dass die im Anhang zum Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs enthaltene Gehaltstafel f ("Warenhäuser") nichtig ist, wird abgewiesen.…
Text Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinn des § 4 Abs 1 ArbVG. Dieser Umstand sowie die Legitimation im Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG wurde hinsichtlich des Antragsgegners bereits me…
Rechtliche Beurteilung Der Feststellungsantrag des Antragstellers ist zwar zulässig, es kommt ihm jedoch keine Berechtigung zu. Die Kollektivverträge für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben enthielten ursprünglich in der angeschlossenen Gehaltstafel f "Warenhäuser" den Hinweis "Diese Gehaltstafel gilt für nach…