JudikaturJustizRS0104346

RS0104346 – AUSL BAG, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2016

Die zivilrechtlichen Grundsätze über Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage können auf die normativen Regelungen in Tarifverträgen nicht ohne weiteres angewendet werden.

Entscheidungen
3