JudikaturJustizRS0104223

RS0104223 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 1973

Übernimmt die Muttergesellschaft eines Konzerns gegenüber einem Arbeitnehmer der von ihr beherrschten Tochtergesellschaft Versorgungspflichten und führt aus diesem Anlaß die Tochtergesellschaft den Versorgungsgedanken in das zwischen ihr und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis ein, so kann die Tochtergesellschaft gehalten sein, für die von der Muttergesellschaft versprochene Versorgung einzutreten, wenn die Muttergesellschaft später liquidiert wird.

Entscheidung
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