JudikaturJustizRS0104205

RS0104205 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 1977

Zugunsten der Pensionäre bedarf es einer vertraglichen Schuldübernahme oder eines Schuldbeitritts. Den Schuldbeitritt kann der Betriebserwerber mit dem bisherigen Arbeitgeber und unter Umständen auch mit dem Betriebsrat des übernommenen Betriebes vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist jedoch nicht ohne weiteres zu vermuten.

Entscheidung
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