JudikaturJustizRS0104127

RS0104127 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 1977

Ein Musikbearbeiter, der sich innerhalb der vom Sender gesetzten Bearbeitungsfristen seine Arbeitszeit frei einteilen kann, ist in der Regel kein Arbeitnehmer.

Entscheidung
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