JudikaturJustizRS0104038

RS0104038 – AUSL BGH, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Der Versicherungsschutz ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte eine Gesundheitsschädigung infolge eines Schocks erleidet, der durch ein Unfallereignis hervorgerufen wird.

Entscheidungen
3