JudikaturJustizRS0103709

RS0103709 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 1974

Zur Frage, ob der Versicherer wegen Verschuldens beim Vertragsabschluß haftet, wenn der Versicherungsnehmer nicht sachgerecht über den Umfang der Versicherung und die Möglichkeit einer Erweiterung der Versicherung belehrt worden ist. Veröff: VersR 1975,77

Entscheidung
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