JudikaturJustizRS0101503

RS0101503 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 1996

Hier: Antragslegitmation der Minderheitseigentümerin auf gerichtliche Benützungsregelung beziehungsweise Zuweisung der im gemeinsamen Eigentum aller Wohnungseigentümer stehenden Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Freien an bestimmte Teilhaber zur ausschließlichen Benützung auf vorerst unbestimmte Zeit mangels außergerichtlicher Einstimmigkeit, wobei einige Miteigentümer und Wohnungseigentümer für den (letztlich nicht zur Begründung von Zubehörwohnungseigentum führenden) Erwerb eines "eigenen" Parkplatzes zahlten, andere jedoch nicht (und damit zum Ausdruck brachten, an einem Parkplatz nicht interessiert zu sein).