JudikaturJustizRS0099355

RS0099355 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 1965

Eine Inventarisierung des im Inlande befindlichen beweglichen Nachlasses eines Ausländers, im Rahmen der im § 23 Abs 2 AußStrG vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen, widerspricht nicht dem Gesetz.