Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Zum Nachlaß des am 17. Mai 1985 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Leopold F*** gehört unter anderem auch sein Geschäftsanteil an der OPTIKER-F*** GesmbH mit dem Sitz in Gmünd. Die Rechtsmittelwerber, die Witwe des Erblassers und seine drei volljährigen Kinder…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs der erbserklärten Erben ist unzulässig. Die Rechtsmittelwerber machen offenbare Gesetzwidrigkeit geltend (§ 16 AußStrG). Die Bestimmungen des § 106 AußStrG über die Inventarisierung von Handels-, Fabriks- oder Gewerbsvermögen tr…