Spruch Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das ihnen zugrundeliegende Verfahren insoweit als nichtig aufgehoben, als über ein höheres Pflegegeld als ein solches der Stufe 2 entschieden wurde. Insoweit wird die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückgewiesen. Im übrigen…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter des am 13.3.1994 verstorbenen, bei der beklagten Partei pensionsversicherten Johann P*****. Mit Bescheid vom 11.3.1994 wurde der Anspruch des Versicherten Johann P***** auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ab 1.7.1993 ane…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Aktivlegitimation der Klägerin wurde von den Vorinstanzen zu Recht bejaht. Es ist unbestritten, daß die Klägerin mit dem Versicherten zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft lebte (§ 408 ASVG, § 76 Abs 2 ASGG) und ihn auch in dem maßgeblichen Zeitrau…