JudikaturJustizRS0077941

RS0077941 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2016

Eine Verletzung berechtigter Interessen kann auch dann vorliegen, wenn ein Bild in einem derartigen Zusammenhang veröffentlicht wird, dass damit dem Abgebildeten (Politiker) eine politische Auffassung unterstellt wird, die er in Wahrheit nicht teilt oder sogar ausdrücklich ablehnt und bekämpft.

Entscheidungen
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