RS0070353 – OGH Rechtssatz
RS0070353 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch in einem gemieteten Haus, dh dessen Miteigentümer nur zum Teil auch Wohnungseigentümer sind, sind die in dieser Bestimmung genannten Angelegenheiten im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu erledigen, auch wenn nur ein einziger Miteigentümer auch Wohnungseigentümer ist.