Spruch Die Nutzfläche nach § 6 WEG 1975 ist die Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit nach Planmaßen. Bei erwiesener Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan sind nur die Nutzflächen derjenigen selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten, die davon tatsäch…
Text Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetz…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Antragstellerin vertritt zunächst die Auffassung, daß wegen des Umstandes, daß die maßgeblichen Verträge ausnahmslos vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 abgeschlossen worden seien, die Nutzwertfestsetzung nach der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestandenen Gesetzeslage…