JudikaturJustizRS0058728

RS0058728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2023

Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

Entscheidungen
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