Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 939,24 EUR (darin enthalten 156,54 EUR USt) bestimmen Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagte ist Rechtsträgerin einer Krankenanstalt iSd § 2 Abs 1 KAK u G. Der Kläger ist der dort eingerichtete gemeinsame Betriebsrat. Im Krankenhaus gilt der Kollektivvertrag, abgeschlossen zwischen dem K* und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Vida. …
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. [11] 1. Voranzustellen ist, dass von der begehrten Feststellung unstrittig m indestens drei Arbeitnehmer der Beklagten betroffen sind. [12] 2. Art V NSchG Nov 1992, BGBl 1992/473, sieht Schut…