RS0052775 – OGH Rechtssatz
RS0052775 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die zwischen den Miterben strittige Frage der Zugehörigkeit einer einzelnen Sache (hier ein Sparbuch) zur Verlassenschaft allein ist kein gesetzlicher Grund für die Bestellung eines Verlassenschaftskurators.