JudikaturJustizRS0045759

RS0045759 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 1958

Das Gericht ist nicht berechtigt, auf dem Wege der Berichtigung des Personenstandsregisters nach § 47 PStG über die Frage der Gültigkeit einer Ehe zu entscheiden (Tiroler Ehe im Jahre 1945).