JudikaturJustizRS0026535

RS0026535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden.

Entscheidungen
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