JudikaturJustizRS0008329

RS0008329 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1958

Im Falle des Zusammentreffens einer Verlassenschaftsabhandlung mit einem Herausgabeverfahren nach den Bestimmungen der Vermögensverfallsamnestie, BGBl Nr 155/1956, bedarf es unter Umständen eines Zusammenwirkens des Gerichtes und der Verwertungsstelle, um die Grundlagen für die Herstellung der richtigen Grundbuchsverhältnisse zu schaffen. Dies gilt insbesondere im Fall eines Erbübereinkommens. Zur Frage, wie in einem solchen Fall die Einantwortungskunde zu fassen ist. Zum Rekusrecht der Finanzprokuratur.