Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 14.739,45 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.339,95 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 16. August 1960 verstorbene Vater der Streitteile, Prof.DDDr.Ing. Franz L***, war Inhaber eines Aktienpaketes der V*** N*** Aktiengesellschaft in Wartberg im Mürztal, das er dem Beklagten mit folgender Bestimmung vermachte: "Liselotte" (das ist die Klägerin) "erhält das …
Rechtliche Beurteilung Für ihren Standpunkt wäre auch nichts gewonnen, wenn der Beklagte - so wie von ihr behauptet - die Aktien entgegen einem im Erbübereinkommen festgelegten Verfügungsverbot veräußert hätte. Auch in diesem Fall wäre sie auf ihre Rechte aus dem Erbübereinkommen beschränkt bzw. auf entsprechende Schadene…