Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der am 30. Dezember 1984 verstorbene Elmar A*** war Alleineigentümer von 23 Liegenschaften und Miteigentümer von 2 Liegenschaften; er war auch an Gesellschaften beteiligt. Elmar A*** hinterließ nach den Forderungsanmeldungen Schulden in der Höhe von rund S 25 Millionen. Zum Todeszeitpun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig. Wie der Oberste Gerichtshof bereits in seiner die gleiche Verlassenschaftssache betreffenden Entscheidung 8 Ob 516/87, jedoch in einem anderen Zusammenhang ausführte, kann - da das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes bestätigte - eine erfolgreiche Anfecht…