Spruch Nach Bewilligung der Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger darf das Verlassenschaftsgericht ohne Zustimmung des erbserklärten Erben die vorzugsweise Befriedigung einzelner Verlassenschaftsgläubiger nicht mehr anordnen Entscheidung vom 11. November 1965, 5 Ob 206/65 I. Instanz: Bezirksgericht L…
Text Auf Antrag des Gläubigers Friedrich R. bestellte das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Februar 1965 den Notarsubstituten Dr. M. zum Verlassenschaftskurator. Am 15. März 1965 gab Katharina W., die mit Testament vom 3. Juli 1964 zur Alleinerbin eingesetzt worden war, die bedingte Erbserklärung zum gesa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach Ansicht des Rekurswerbers sei die vorzugsweise Befriedigung seiner Forderung gegen den Nachlaß aus dem bei Notar Dr. P. erliegenden Guthaben des Nachlasses deshalb, gerechtfertigt, weil der seinerzeitige Verlassenschaftskurator Dr. M. noch vor Abgabe der Erbserklärung der K…