Spruch Dem Revisionsrekurs des Erben wird nicht, den Revisionsrekursen der Pflichtteilsberechtigten wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Rekursgerichtes dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes zur Gänze wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: Das Erstgericht nahm mit Beschluß vom 22.8.1989 (ON 18) die bedingte Erbserklärung des Testamentserben zu Gericht an und übermittelte den Akt dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Inventars. Dieser Beschluß wurde ua den damals anwaltlich nicht vertretenen Noterbinnen am 25.8. bzw 4.10…
Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes richten sich Revisionsrekurse des Erben und beider Noterbinnen. Das Rechtsmittel des Erben ist nicht berechtigt, jene der Noterbinnen sind es nur insoweit, als sie sich gegen den aufhebenden Teil der Rekursentscheidung richten. Die Noterben (Pflichtteilsbe…