Text Begründung: Für die Betroffene wurde mit Beschluss vom 14. 9. 1999, ON 82, ein einstweiliger Sachwalter gemäß § 238 Abs 1 und 2 AußStrG bestellt. Mit Beschluss vom 27. 8. 2001, ON 425, trug das Erstgericht der Betroffenen gemäß § 5 AußStrG auf, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Revisionsrekurs der Betroffenen ist zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Die Betroffene macht geltend, dass der Beschluss des Rekursgerichts vom 23. 1. 2002 nicht in Rechtskraft erwachsen sei, weil sich die Betroffene am Hinterlegungstag nicht an der Zustella…