JudikaturJustizRKR0000007

RKR0000007 – LG Krems/Donau Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2004

Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung hat der Richter auch bei Säumnis des Beklagten nicht nur zu hoch bezifferte Unterhaltsbeträge (im Vaterschaftsprozess) zu mäßigen, Schmerzensgeld, wie überhaupt alle Schadenersatzbeträge herabzusetzen. Es sind auch die zu diesem Zweck aufzuschlüsselnden Betreibungskosten - gegebenenfalls nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens - auf ihre Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit zu prüfen. Ist diese nicht gegeben, ist die Klage in diesem Umfang mit Versäumungsurteil abzuweisen.