Spruch Dem Rekurs, dessen Kosten die klagende Partei selbst zu tragen hat, wird k e i n e Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls u n z u l ä s s i g . …
Text begründung: Im Hauptverfahren 20 Cg 44/21s LG Innsbruck behauptet die Klägerin ärztliche Kunstfehler und mangelnde Aufklärung durch einzelne Mitarbeiter:innen des F* G* H* B*. Mit Urteil vom 30.11.2022, 20 Cg 44/21s 91, wies der nunmehr abgelehnte Richter das Leistungsbegehren zum größeren Teil und…
Rechtliche Beurteilung 1.: Das Rechtsmittel der Ablehnungswerberin gliedert sich in zwei unterschiedliche Aspekte: Einerseits die Erklärungen des abgelehnten Richters im Zusammenhang mit seiner Anzeige der Befangenheit im Parallelverfahren (nunmehr) 20 Cg 1/21t, die mit Beschlüssen des Landesgerichts Innsbruck vom 5.8.202…