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22R292/23f – LG Korneuburg Entscheidung
Verknüpfungen & Referenzen
Ist die Verrichtung der Tagsatzung (durch einen Substituten) nach TP 2 RAT zu honorieren, besteht kein Anspruch auf Ersatz für fiktive Zeitversäumnis (des substituierenden Rechtsanwaltes).
Erteilt das Luftfahrtunternehmen dem Verbraucher (Fluggast) die in § 27a KSchG vorgesehenen Informationen nicht, hat es das im Voraus bezahlte Beförderungsentgelt zur Gänze rückzuerstatten.
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