BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches PatentübereinkommenArt. 38

Art. 38

Eigene Mittel der Organisation sind:

a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;

b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.

Entscheidungen
0

Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen

Rechtssätze
0

Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen