Art. 20
Art. 20 — EPÜ
Art. 20 — EPÜ
Anmerkung
Patentregister: Art. 127, Liste der Vertreter: Art. 134, 163.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2008
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40099104
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Die Rechtsabteilung ist zuständig für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen von Angaben im europäischen Patentregister sowie für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen in der Liste der zugelassenen Vertreter.
(2) Entscheidungen der Rechtsabteilung werden von einem rechtskundigen Mitglied getroffen.
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